Fragen?
Hier sind die Antworten
Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zu FABnet für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Vertrag
Wählen Sie das gewünschte Produkt und melden Sie sich einfach hier online an. Alternativ können Sie hier ein Auftragsformular zu Ihrem gewünschten Produkt anfordern. Alle weiteren Vertragsunterlagen stehen auch zum Download zur Verfügung: FABnet Dokumente
Grundsätzlich sollte immer der Mieter einen Auftrag einreichen.
Die Mindestvertragslaufzeit für unsere Produkte beträgt für Neukunden 1 Monat mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Laufzeitende. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich jeweils um 1 Monat.
Sofern Sie keine Veränderung an Ihrem Vertrag mit uns vornehmen (z. B. Produktwechsel) verändert sich die monatliche Grundgebühr nicht.
Nein, die buchbaren Optionen haben eine Laufzeit von 1 Monat und sind mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende kündbar. Optionen können jederzeit über das Änderungsformular hinzugebucht werden.
Bei einem Wechsel zu uns entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit die Vertragsbedingungen Ihres aktuellen Anbieters, ob hier ggf. Gebühren für einen Vertragswechsel anfallen.
Nein, sofern Sie einen Festnetzanschluss mit mindestens einer Festnetzrufnummer haben, kündigen wir Ihren jetzigen Anschluss mithilfe des Anbieterwechselauftrages (erhalten Sie postalisch mit der Auftragseingangsbestätigung von uns) bei Ihrem aktuellen Anbieter für Sie. Voraussetzung ist ein Telefonanschluss bei uns.
Ausnahmen sind alle Verträge ohne Festnetzrufnummer, wie z. B. ein reiner Internet-Vertrag, eine separat gebuchte Flatrate und Preselection. Sollten Sie diese Produkte nutzen, müssen Sie diese selbst bei Ihrem Anbieter (z. B. T-Online, 1&1, etc.) kündigen.
Bitte beachten Sie, dass durch die Kündigung des Vertrages ggf. auch Ihre aktuelle E-Mail-Adresse gelöscht wird. Bitte erkundigen Sie sich daher auch diesbezüglich bei Ihrem jetzigen Internet-Provider. Diese übernehmen wir nicht.
Eine Übernahme der alten Rufnummer(n) ist problemlos möglich. Geben Sie bei der Beauftragung an, dass Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) wünschen. Wir fragen Ihre Rufnummern zum gegeben Zeitpunkt an und kündigen in dem Zusammenhang auch gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren Altvertrag und übernehmen alle Formalitäten für Sie.
Sollten Sie eine E-Mail Adresse bei Ihrem aktuellen Anbieter haben, bleibt diese von uns unberührt. Sie müssen sich selbständig dort erkundigen, ob diese nach Vertragslaufzeit bestehen bleibt oder gelöscht wird.
Ihr Vertrag bei Ihrem Altanbieter wird erst gekündigt und stillgelegt, sobald die Versorgung durch uns gewährleistet ist. Da wir einer Versorgungspflicht unterliegen, muss dies vorab sichergestellt sein. Es entstehen für Sie keine doppelten Kosten sofern Sie uns mit der Rufnummernportierung beauftragt haben.Ihr Vertrag bei Ihrem Altanbieter wird erst gekündigt und stillgelegt, sobald die Versorgung durch uns gewährleistet ist. Da wir einer Versorgungspflicht unterliegen, muss dies vorab sichergestellt sein. Es entstehen für Sie keine doppelten Kosten sofern Sie uns mit der Rufnummernportierung beauftragt haben.
Sollten Sie Ihren bisherigen Vertrag bereits selbst gekündigt haben, dann geben Sie in unserem Auftragsformular bitte einen Terminwunsch an.
Sofern Sie die Mitnahme der bisherigen Rufnummern wünschen beachten Sie bitte folgendes: erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit des alten Vertrages dürfen wir Ihre Rufnummern anfragen, es kann also sein, dass sie für eine Übergangszeit Rufnummern von uns bekommen. Die Rufnummernübernahme kann maximal 3 Monate nach Beendigung des Vertrages durchgeführt werden.
Sofern Ihr LTE-Vertrag eine klassische Festnetznummer mit ortsgebundener Vorwahl beinhaltet, sind wir durchaus in der Lage Ihren Altvertrag zu kündigen. Sollten Sie z.B. sogenannte Bundle-Verträge inkl. Mobilfunkvertrag gebucht haben, ist eine Kündigung durch uns leider nicht möglich. In diesem Fall müssten Sie diesen Vertrag selbst kündigen.
Nein, Mobilfunk wird von uns nicht angeboten, aus dem Grund können wir keine Mobilfunkverträge übernehmen.
Sie müssen lediglich das Auftragsformular und bei Rufnummer(n)mitnahme den Anbieterwechselauftrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie auf dem Postweg von uns mit der Auftragseingangsbestätigung, nachdem ein Auftrag eingegangen ist.
Produktwechsel sind immer, auch während der Mindestvertragslaufzeit, kostenpflichtig möglich (gemäß Preisliste).
Der Vertrag hat bei einem Produktwechsel eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat und ist kündbar mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende. Danach verlängert der Vertrag sich jeweils um 1 Monat.
Ja, im Falle eines Umzuges aus unserem Versorgungsgebiet, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit einer Frist von 1 Monat, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit, zu kündigen. Bitte senden Sie in diesem Fall direkt mit der Kündigung einen entsprechenden Nachweis (z. B. Meldebescheinigung, Miet-/Kaufvertrag) mit.
Ja, zusammen mit Ihrer Auftragsbestätigung erhalten Sie Ihre persönlichen Login-Daten für unser Kundenportal. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Ihrem Tarif und können beispielsweise Ihre monatlichen Rechnungen einsehen. Außerdem können Sie hier Produktwechsel durchführen und Optionen hinzubuchen.
Wenn Sie die Zugangsdaten für das Kundenportal vergessen haben, dann fordern sie einfach ein neues an, indem Sie auf der Startseite des Portals auf „Passwort vergessen“ klicken.
In unserem Kundenportal können Sie all Ihre persönlichen Daten einsehen, Ihr aktuelles Produkt und Rechnungen sowie die Einzelverbindungsnachweise, Rufweiterleitung einstellen oder Sperrklassen einrichten, sofern diese gewünscht sind. Außerdem können Sie hier Produktwechsel durchführen und Optionen hinzubuchen.
Sie haben die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vor-Ort-Service für die Installation Ihres Kabelmodems zu buchen oder Sie nutzen einfach die Anleitung, die wir Ihnen zusammen mit dem Kabelmodem zusenden.
Die Vor-Ort-Installation ist kostenpflichtig gem. Preisliste und nur in Verbindung mit einem Kabelmodem der net services buchbar.
Bei der Vor-Ort-Installation werden folgende Leistungen erbracht:
- Installation und Inbetriebnahme des Kabelmodems
- Anschluss der Telefone an das Kabelmodem
- Anschluss eines PC/Laptop an das Kabelmodem
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, dürfen Sie uns gern über den Punkt „Vertragsunterlagen anfordern“ kontaktieren, wir senden Ihnen dann die Auftragsdokumente per Post zu.
Internetanschluss
Aufgrund des Gesetzes zur Routerfreiheit vom 01.08.2016 besteht die Möglichkeit, ein Kabelmodem, welches Eigentum des Endkunden ist, durch FABnet als Netzbetreiber installieren zu lassen. Wichtig hierbei ist, dass für die Verwendung des eigenen Modems keine eigenen Zugangsdaten genutzt werden können. Das ist auf die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur, dem sogenannten COAX-Kabelnetz inkl. der DOCSIS-Spezifikation zurückzuführen. Die Identifizierung erfolgt über die MAC-Adressen, welche jedes Hardwaregerät identifiziert und was auf dem Kabelmodem zu finden ist. Die Hardware Adresse (MAC-Adresse) muss netzseitig durch FABnet eingerichtet werden, um den neuen Router im Netz verifizieren zu können. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die MAC-Adresse, die genaue Bezeichnung und der Hersteller an den Netzbetreiber übermittelt wird.
Checkliste für Endkunden:
1. Stellen Sie sicher, dass das verwendete Modem das Signalisierungsprotokoll von FABnet unterstützt. Bei FABnet verwenden wir das sogenannte MGCP/Megaco Protokoll.
2. Das Kabelmodem muss dem Übertragungsstandard für Kabelnetze, also DOCSIS 3.0 entsprechen. Damit Ihr Kabelmodem richtig eingerichtet werden kann, muss vorab überprüft werden, ob eine Einbindung in das Kabelnetz möglich wäre. Hierfür teilen Sie FABnet bitte folgende Eckdaten mit:
- MAC-Adresse
- Genaue Bezeichnung des Kabelmodems
- Name des Herstellers
3. Wenn alle Eckdaten von FABnet akzeptiert wurden, kann das Kabelmodem in das Kabelnetz von FABnet konfiguriert werden.
Hinweis: Jeder Kunde, der einen eigenen Kabelrouter oder ein eigenes Kabelmodem betreibt, ist für diese Geräte selbst verantwortlich. FABnet kann für kundeneigene Hardware keinen Support anbieten. Die Richtigkeit der vorgenommenen Geräteeinstellungen liegt in diesen Fällen ebenso in der Verantwortung des Kunden wie die regelmäßigen Firmware-Updates, um etwa Sicherheitslücken zu schließen. Bei Fragen und Problemen rund um Ihren Router wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Gerätes.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie uns gerne über das FABnet Kontaktformular kontaktieren.
Nein, bei unseren Produkten gibt es keine Volumenbeschränkung.
Nein, ein E-Mail-Postfach mit persönlichen E-Mail-Adressen ist nicht Teil unseres Produktangebotes. Sollten Sie eine E-Mail-Adresse bei einem anderen Anbieter haben kann diese in der Regel auch über das Vertragsverhältnis hinaus genutzt werden. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem aktuellen Anbieter in Verbindung.
Die gebuchte Geschwindigkeit kommt an ihrem Anschluss in der Regel an, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind: Teilnehmeranschlussleitung zu Ihrem Haus ist in einem einwandfreien Zustand und die Verbindung zu dem Verteilerkasten an dem Ihre Leitung angebunden ist steht in unmittelbarer Nähe Ihres Hauses (maximal 500 Meter). Überprüfen Sie die Geschwindigkeit an Ihrem Anschluss am besten direkt am Kabelmodem und nicht über das WLAN oder mit einer App. Die zur Verfügung stehende Bandbreite kann je nach Nutzung und Verkabelung im Haus variieren.
Sie können mit Hilfe der Breitbandmessung Desktop-App, die tatsächliche Datenübertragungsrate Ihres Breitbandanschlusses messen.
Diese finden Sie unter: https://breitbandmessung.de/desktop-app
Bitte beachten Sie die technischen Hinweise zur Durchführung der Messung um Einflüsse auf die Messung zu vermeiden.
Diese sind vor allem:
- WLAN deaktivieren
- Ausreichende Leistung der Netzwerkkarte
- Direkte Lan-Verbindung mit Router
- Keine parallelen Anwendungen und Datenverkehre
- Aktuelle Router-Firmware
Ja, Sie haben die Möglichkeit eine kostenpflichtige Vor-Ort-Installation für Ihr Kabelmodem zu buchen.
Nein, das Hochbuchen auf eine höhere Bandbreite ist immer kostenlos.
Eine feste IP-Adresse gibt es bei unseren Privatkundenprodukten nicht. In unseren Geschäftskundenprodukten ist immer mindestens eine feste IP-Adresse enthalten.
Telefonanschluss
Rufnummernportierung bedeutet Rufnummernmitnahme.
Sie können Ihre Telefonnummer von Ihrem alten Telefonanbieter gerne mit zu uns nehmen. Kreuzen Sie dafür einfach das Feld „bestehende Rufnummer mitnehmen“ im Auftragsformular an.
Wichtig: Gerne kündigen wir Ihren Telefonanschluss. Den bestehenden Anschluss kündigen wir nur in Verbindung mit der Rufnummernmitnahme. Der Übernahmetermin ist natürlich von der Vertragslaufzeit Ihres jetzigen Anbieters abhängig.
Die Portierung Ihrer Rufnummern ist kostenfrei. Hinweis: Es kann sein, dass Ihr aktueller Anbieter für die Rufnummernportierung eine Gebühr verlangt.
Bei einem Privatkunden Neuanschluss sind standardmäßig ein Sprachkanal und eine Rufnummer enthalten. Sie haben die Möglichkeit bis zu 10 Rufnummern mitzunehmen. Gegen Aufpreis können Sie zwei weitere Sprachkanäle buchen und bis zu (insgesamt) 10 Rufnummern.
Als Privatkunde können Sie bis zu 10 Rufnummern mitnehmen.
Nein, eine Rufnummernmitnahme ist nur innerhalb eines Vorwahl-Gebietes möglich. Sie erhalten in dem Fall je Sprachkanal eine neue Rufnummer von uns (kostenlos).
Grundsätzlich gilt, dass nur der Inhaber einer Rufnummer diese portieren darf und Rufnummern nicht zwischen verschiedenen Personen übertragen werden dürfen. Das bedeutet, nur wenn beide Verträge auf Ihren Namen laufen, können Sie diese auf zwei Verträge aufteilen. Eine Übertragung einzelner Rufnummern auf einen Vertrag einer anderen Person, selbst wenn es sich um z.B. Familie handelt, ist laut dem Telekommunikationsgesetzt leider nicht zulässig.
In unseren Telefonanschlüssen ist standardmäßig ein Sprachkanal enthalten. Das bedeutet, Sie können mit einem Telefon zurzeit telefonieren, auch wenn Sie mehrere Rufnummern haben. Wenn Sie mehrere Telefone gleichzeitig nutzen möchten, dann benötigen Sie einen weiteren kostenpflichtigen Sprachkanal. Sie können maximal zwei weitere Sprachkanäle zu Ihrem Anschluss dazu buchen.
Sie können alle Sonderrufnummern anrufen, sofern Sie keine Sperre eingerichtet haben. Die Tarife für die einzelnen Sonderrufnummern können Sie in den Verbindungsentgelten entnehmen .
Sie haben die Möglichkeit eine Sperrklasse für bestimmte Vorwahlen über das Kundenportal einzurichten. Oder Sie beauftragen die Einrichtung einer Sperrklasse über uns (kostenpflichtig gemäß Preisliste). Einzelne Rufnummern können entweder direkt über den Router gesperrt werden oder Sie beauftragen uns (kostenpflichtig gemäß Preisliste).
Ja, Sie können einen weiteren Sprachkanal hinzubuchen. Die Preise für einen zusätzlichen Sprachkanal können Sie der Preisliste in den Dokumenten entnehmen.
Sie können direkt bei der Bestellung auswählen, ob Sie einen Eintrag in gedruckte und elektronische Verzeichnisse wünschen. Der Eintrag beinhaltet standardmäßig den Nachnamen des Anschlussinhabers und die Hauptrufnummer.
Wenn Sie bereits einen Auftrag eingereicht haben, einen Eintrag ändern möchten oder einen weiteren Telefonbucheintrag wünschen, dann senden Sie uns das ausgefüllte Änderungsformular zurück.
Ja, es entstehen zusätzliche Kosten, wenn Sie von dem Festnetzanschluss auf ein Handy anrufen oder eine Weiterleitung auf ein Handy einrichten. Diese Preise können Sie den Verbindungsentgelten in den Dokumenten entnehmen.
Fernsehen
Ihr Fernseher muss DVB-C fähig sein, alternativ können Sie einen entsprechenden Receiver an Ihren Fernseher anschließen.
In unserem TV-Produkt sind über 100 TV-Programme enthalten. Eine genaue Übersicht finden Sie in unserer Senderliste.
Sie haben die Möglichkeit weitere Sonderpakete über SKY zu beziehen.
Der Empfang von SKY Produkten ist an Ihrem Anschluss möglich.
Lautet der Hinweis Conax Fehler (1,2,3,6,7,9,12,609):
Wenden Sie sich an uns über das Kontaktformular.
Lautet der Hinweis „Keine Anzeige von C1 Diensten oder kein Dienst“
Diese Fehlermeldung bezieht sich auf Ihr TV-Gerät
Bitte prüfen Sie, ob Sie die neueste Firmensoftware installiert haben oder wenden Sie sich ggf. an Ihren Hersteller.
Rechnung
Sie können per Lastschriftverfahren oder per Überweisung/Rechnung zahlen.
Grundsätzlich stellen wir die monatliche Rechnung in unserem Kundenportal zur Verfügung. Sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, senden wir Ihnen eine Information per E-Mail, sobald eine neue Rechnung im Kundenportal zum Download zur Verfügung steht. Optional können Sie die Rechnung per Post erhalten.
Ja, Sie können eine Kontenübersicht schriftlich bei uns anfordern, diese ist kostenpflichtig. Die Kosten können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, wird der Kunde automatisch in den Status eines Überweisers gesetzt. Dieser Status wird solange aufrechterhalten, bis das Kundenkonto komplett ausgeglichen ist. Bitte beachten Sie, dass auch nachfolgende Rechnungen in dieser Phase zum Überweisen ausgestellt werden. Sprich, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung der folgenden Rechnung das Kundenkonto noch nicht ausgeglichen war, ist diese Rechnung ebenfalls zu Überweisen. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie am Ende der jeweiligen Rechnung.
Aktuell bestehen offene Forderungen, die trotz mehrmaligen Zahlungserinnerungen/Mahnungen nicht ausgeglichen wurden.
Für die Freischaltung des Anschlusses müssen alle offenen, fälligen Forderungen ausgeglichen werden. Darüber hinaus muss für die Freischaltung einmalig ein Betrag in Höhe von 49,- EUR entrichtet werden. Die genauen Angaben sind in den Mahnungen aufgeführt.